Unsere Technischen Lieferbedingungen für LDPE-/ PP-Erzeugnisse gem. GKV
In Ergänzung zu unseren Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für Polyethylen- und Polypropylen-Erzeungnissse noch folgende Bestimmungen:
1. Bei allen Lieferungen (auch Ersatzlieferungen) sind +/- Abweichungen im Rahmen der Ziffer 2 und 3 zulässig.
2. Mengenabweichungen:
Bei Liefermengen | unter | 100 kg | 30 % |
---|---|---|---|
ab | 100 kg | 25 % | |
ab | 500 kg | 20 % | |
ab | 1.000 kg | 15 % | |
ab | 2.500 kg | 10 % |
3. Maßabweichungen:
Hinsichtlich der Prüfmethoden gelten die in den entsprechenden Merkblättern des Institutes für Lebensmitteltechnologie und Verpackung festgelegten Richtlinien:
3.1. Flächengewichtstoleranz:
Bei Lieferungen je Abmessung | Zulässige Abweichung | ||
---|---|---|---|
bis 200 kg | +/- | 10 % | |
201 kg | bis 1.000 kg | +/- | 7 % |
1.001 kg | bis 5.000 kg | +/- | 5 % |
über 5.000 kg | +/- | 4 % |
3.2. Längentoleranz:
Bei Lieferungen je Abmessung | Zulässige Abweichung | ||
---|---|---|---|
Beutel | +/- | 10 mm | |
Säcke | +/- | 15 mm |
3.3. Breitentoleranz:
Bei Lieferungen je Abmessung | Zulässige Abweichung | ||
---|---|---|---|
Schlauchbreite | bis 500 mm | +/- | 5 mm |
über 500 mm | +/- | 10 mm | |
Halbschlauch und Flachfolie, geschlitzt | 5 %, jedoch mindestens +/- 5 mm | ||
Dto., besäumt | +/- | 3 mm |
3.4. Dickentoleranz:
Bei Lieferungen je Abmessung | Zulässige Abweichung | ||
---|---|---|---|
kleiner als 15 µ | +/- | 25 % | |
ab 15 µ bis 25 µ | +/- | 15 % | |
größer als 25 µ | +/- | 10 % |
4. Fertigungsfehler
Bei unseren Erzeugnissen handelt es sich überwiegend um voll maschinell hergestellte Massenartikel. Wir setzen uns das Ziel, die Lieferungen zur vollen Zufriedenheit des Käufers auszuführen. Mögliche Fertigungsfehler sind jedoch technisch nicht gänzlich auszuschließen und berechtigen mengenmäßig bis zu maximal 2 % nicht zu Beanstandungen.
5. Druckfarben und Einfärbungen (nach Schulmann):
Zur Verwendung gelangende Druckfarben entsprechen hinsichtlich Abriebfestigkeit, Lichtechtheit, Wasserfestigkeit usw. dem Stand der Technik. Geringe Abweichungen oder Schwankungen der Farbtöne bleiben vorbehalten. Eine Gewährleistung erfolgt nach Zusicherung unserer Vorlieferanten.
6. Regenerat-Folie:
Folie aus eingefärbten Regenerat können unter Umständen abfärben. Der Farbton kann aufgrund des zugesetzten Regenerats schwanken.
7. Sonstige technische Eigenschaften und physiologiosche Unbedenklichkeiten:
Wir stellen unseren Kunden besondere Merkblätter der Rohstoffhersteller zur Verfügung. Gegebenenfalls sind diese Unterlagen anzufordern oder weitere Einzelheiten anzufragen.
8. Technische Änderungen
Technische Änderungen, die den Verwendungszweck nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.
Sonstiges
Bei speziellen Anwendungsbereichen für unsere Verpackungsmittel, in denen hinsichtlich Verhalten des Füllgutes, Abfüllung, Transport oder Lagerung noch keine ausreichenden Erfahrungen vorliegen, empfehlen wir eine spezielle Beratung im Rahmen unseres Kundendienstes. Im Einzelfall kann eine Gewährleistung durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung von uns übernommen werden.